Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss, Angebote
(1) Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern („Besteller“) über die von uns angebotenen
Lieferungen und Leistungen schließen.
(2) Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend.
(3) Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn sie von uns durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von einer Woche
bestätigt wurde oder wenn die Lieferung erfolgt ist. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei
der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich.

§ 2. Mängelhaftung, Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen
(1) Für das gelieferte Produkt gewähren wir eine Garantie zwischen sechs und 24 Monate, je nach Artikel.
(2) Bei Gebraucht- oder Demo-Geräten beträgt die Garantie, wenn nicht anders vereinbart 6 Monate. Weitere Einzelheiten sind den
jeweiligen Verkaufsunterlagen und Bedienungsanleitungen zu entnehmen.
(3) Unvollständige oder unrichtige Lieferung ist uns unverzüglich nach Anlieferung schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung
muss uns spätestens 7 Kalendertage nach Eingang der Ware zugehen. Nach Ablauf dieser Frist sind Beanstandungen
ausgeschlossen. Von der Mängelhaftung ausgeschlossen sind alle Teile, die einer natürlichen Abnutzung unterliegen, oder
übermäßig, falsch oder nachlässig behandelt werden.
(4) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder
zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
Über die Instandsetzung oder Ersatzlieferung hinausgehende Kosten oder Schadenersatzansprüche jedweder Art sind
ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Fälle, bei denen die Haftung des Herstellers zwingend vorgeschrieben ist.
(5) Der Besteller trägt stets, also auch in Garantiefällen, sämtliche Fracht- und Verpackungskosten sowie alle eventuell anfallenden
Gebühren, Zölle oder Steuern.

§ 3. Reparaturarbeiten
(1) Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags erheben wir eine Pauschale in Höhe von 50,00 € netto. Wird ein schriftlicher
Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben.
(2) Sollte der Besteller sich entscheiden, die Reparatur nicht durchführen zu lassen, wird der Aufwand (Abholung, Fehleranalyse,
Funktionstest) in Höhe von 15% des Netto-Reparaturwertes berechnet. Wir sind außerdem berechtigt, eine angemessene
Vorauszahlung der Reparatur zu verlangen.
(3) Sollte ein Reparatur-Überbrückungsgerät vom Besteller für die Zeit der Reparatur angefordert werden, erheben wir, je nach
Gerät, eine entsprechende Leihgerätepauschale. Die Reparatur wird dann in jedem Fall ohne Kostenvoranschlag durchgeführt,
damit gewährleistet ist, dass Überbrückungsgeräte zeitnah zum Verleiher zurückgeführt werden.
(4) Sollte die Rücksendung der(s) Überbrückungsgeräte(s) bis zum vorgegebenen Zeitpunkt nicht erfolgen, erheben wir für den
Verzug eine Pauschale in Höhe von 25,00 € netto / Tag.

§ 4. Preise
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise in EURO ab Lager Wennigsen „EXW“
(Incoterms ® 2020) sowie zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Fracht, Verpackung, Versicherung, Zoll und Gebühren sind
exklusive und werden gesondert berechnet. Eine Rücknahme des Verpackungsmaterials ist ausgeschlossen.
(2) Bei Bestellungen mit einem Warenwert von unter 250,00 € netto (außer Teillieferungen), erheben wir einen
Mindermengenzuschlag in Höhe von 50,00 € netto.
(3) Bei Reparaturaufträgen, die Kosten von weniger als 100,00 € netto verursachen, erheben wir einen Mindermengenzuschlag in
Höhe von 20,00 € netto, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Wir behalten uns vor, die Preise jederzeit, also auch zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung, anzupassen, wenn dies durch
Veränderung der Rohstoffpreise, Zölle, Abgaben oder sonstigen Gründen notwendig sein sollte. Es wird stets der am Tag der
Lieferung gültige Preis in Rechnung gestellt.

§ 5. Lieferbedingungen und Lieferzeit
(1) Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen des Lieferumfangs durch den
Besteller bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Die Lieferung erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Sollte der Besteller keine Versandvorschriften erteilen,
erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen. Eine Versicherungspflicht besteht für uns in solchen Fällen nicht.
(3) Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf
den Besteller über.
(4) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
(5) Wenn die Abnahme infolge eines Umstands, den der Vertragspartner zu vertreten hat, nicht unmittelbar bei Lieferung erfolgt,
können wir die sofortige Zahlung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatzansprüche
verlangen.
(6) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Produkte innerhalb der Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Lager verlassen oder wir
dem Besteller die Abhol- oder Versandbereitschaft mitgeteilt haben, vorbehaltlich der ordnungsgemäßen, insbesondere
rechtzeitigen Selbstbelieferung.
(7) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen,
Energiemangel usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer
der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6. Zahlungen und Zahlungsverzug
(1) Sämtliche Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug an uns zu leisten.
(2) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab dem ersten Tag Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Diskontsatz in Rechnung zu stellen. Maßgeblich für die pünktliche Einhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Tag der
Gutschrift auf unserem Konto.
(3) Forderungen werden sofort fällig gestellt, wenn der Besteller mit Zahlungen in Verzug gerät, zahlungsunfähig wird oder die
Zahlung einstellt. Eine Aufrechnung seitens des Bestellers ist ausgeschlossen, außer in Fällen von rechtskräftig festgestellten
oder schriftlich von uns anerkannten Gegenforderungen.

§ 7. Rückgabe/ Umtausch
(1) Eine Rückgabe bzw. ein Umtausch sämtlicher gelieferter Produkte, außerhalb des Gewährleistungsrechts, ist ausgeschlossen,
wenn nichts anderes schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart bzw. schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurde.
(2) Liegt eine schriftliche Einverständniserklärung des Verkäufers zur Rücknahme vor, ist das Produkt innerhalb von 7 Kalendertagen
nach Erhalt frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreiem Zustand zurückzusenden.
In diesem Fall erheben wir für die Rücknahme des Produktes eine Bearbeitungs-/ Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25%
des Netto-Warenwertes. Eine Kopie des Lieferscheins ist der Sendung beizulegen. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung,
dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt der Verkäufer über den Rechnungsbetrag der
Warenrücksendung abzüglich Bearbeitungsgebühr eine entsprechende Rechnungskorrektur/ Gutschrift.
(3) Gebraucht- und Demo-Geräte sind grundsätzlich von der Rückgabe bzw. vom Umtausch ausgeschlossen.
(4) Sonderanfertigungen, Sterilware und Hygieneartikel (insbesondere Artikel mit direktem Körperkontakt) sind grundsätzlich von der
Rückgabe bzw. vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 8. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher Forderungen, die uns aus der
Geschäftsverbindung zustehen, unser Eigentum.
(2) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird bereits jetzt an uns abgetreten, ohne dass es einer
besonderen Vereinbarung bedarf. Der Besteller ist nur, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber uns
ordnungsgemäß nachkommt, ermächtigt, Forderungen aus dem Wiederverkauf der Vorbehaltsware einzuziehen.
Zu anderen Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.
Bei Eingriffen von Gläubigern des Bestellers, insbesondere Pfändungen des Kaufgegenstandes, hat uns der Besteller sofort
schriftlich Mitteilung zu machen. Er trägt die Kosten aller notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffs.

§ 9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des Internationalen
Privatrechts.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis liegt bei den für unseren
Unternehmenssitz zuständigen Gerichten der Region Hannover.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Unternehmenssitz Erfüllungsort.

§ 10. Datenschutz
(1) Die Parteien verspflichten sich, personenbezogenen Daten ausschließlich unter Einhaltung der jeweils anwendbaren
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.
(2) Bei der Erteilung von Aufträgen werden die personenbezogenen und sonstigen Daten des Bestellers gespeichert und für den
internen Gebrauch verwendet. Weitergehende Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://www.handkemedizintechnik.
de/datenschutz/.